Studienordnung
Das Wichtigste kompakt zusammengefasst
Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten studienrechtlichen Informationen. Nähere Details finden Sie im Curriculum.
Prüfungsordnung
Alle Lehrveranstaltungen gelten als prüfungsimmanent und müssen positiv abgeschlossen werden. Teilleistungen können bei negativer Beurteilung maximal dreimal wiederholt werden.
Positiv abgelegte Prüfungen an Universitäten oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung können bei inhaltlicher Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.
Pflichpraxis
Im Universitätslehrgang Sportjournalismus ist eine facheinschlägige Pflichtpraxis im Ausmaß von 100 Stunden (dies entspricht 4 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren.
Studienabschluss
Voraussetzung für den Abschluss des Universitätslehrgangs sind die vollständige Entrichtung der Lehrgangsgebühr, die positive Ablegung aller Prüfungen sowie die Erfüllung der Anwesenheit von mehr als 80%.
AbsolventInnen des Universitätslehrgangs erhalten mit dem Abschlusszeugnis die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Akademischer Sportjournalist" bzw. "Akademische Sportjournalistin".
Informationen zum Curriculum
Informationen zum Lehrplan des Lehrgangs Sportjournalismus
Ansprechperson
Beratung und Informationen
Diana Michel
Fachbereich
Sport- und Bewegungswissenschaft
Schlossallee 49
A-5400 Hallein-Rif
Tel.: +43(0)662-8044-4878
Fax: +43(0)662-8044-4889
E-Mail: diana.michelplus.ac.at